Diese Versicherungen kannst Du von der Steuer absetzen

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen? MyBusiness Mentor zeigt Dir, wie Du bei der Steuererklärung Geld sparst.

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Weißt Du überhaupt, dass Du als Steuerzahler Deine Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung angeben kannst? Auf diese Weise sparst Du Geld, da es für viele versicherungsbeiträge von Vater Statt Geld zurück gibt. Doch welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Im folgenden Artikel verrät Dir MyBusiness Mentor, bei welchen Versicherungen es sich lohnt und wie Du mit ihnen Geld sparst. Zudem erfährst Du, welche Unterschiede es zwischen Angestellten und Selbstständigen gibt und welche Einsparungen das Home Office bietet. Auf diese weise, kannst Du mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Lust darauf?

Freie Mitarbeiterin
Anke Weidner
Expertin für Finanzen und Versicherungen

Das erwartet Dich

  • Du weißt, welche Versicherungen Du von der Steuer absetzen kannst.
  • Kennst Freibeträge und Höchstgrenzen.
  • Kannst bei der Steuererklärung Geld sparen!

Über mich

Nach meiner Ausbildung zur Bankkauffrau habe ich 5 Jahre in New York gearbeitet, bevor es mich aus privaten Gründen nach Deutschland zurückgezogen hat. Meine Erfahrung und Expertise in Sachen Finanzen und Versicherungen möchte ich weitergeben und über das Thema Versicherungen bei der Steuererklärung schreiben.

Das Wichtigste vorab

  • Für Vorsorgeaufwendungen gibt es Höchstgrenzen: 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige.
  • Kosten für berufsbedingte Versicherungen kannst Du bei den Werbungskosten (Angestellte) bzw. den Betriebskosten (Selbstständige) angeben.
  • Für Angestellte: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung kannst Du auf mehreren Wegen steuerlich geltend machen.

Die Kosten für Versicherungen, die Dir als Vorsorge dienen, kannst Du als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Unter Vorsorge versteht man Versicherungen, die entweder Deine Gesundheit oder Dein Vermögen absichern. Den überwiegenden Teil der Versicherungen gibst Du bei der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 12) an. Dazu zählt man:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung

Es gib bestimmte Höchstgrenzen zu beachten. Die Kosten, die über der Höchstgrenze liegen, kannst Du nicht steuerlich geltend machen.

  • Für Angestellte, Beamte und Rentner: 1.900 €
  • Für Selbstständige und Freiberufler: 2.800 €
  • Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen: die Summe der Höchstgrenzen jedes Ehepartners (Stand 2022)

Kranken- und Pflegeversicherung

Den Basistarif der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 12 bzw. 14). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch Beitragszahlungen für Kinder und Ehepartner dazugezählt.

Wenn Du in eine private Kranken- und/oder Pflegeverischerung einzahlst, kannst Du den Basistarif ebenso vollständig absetzen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 24 bzw. 25).

Bist Du Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, findest Du Deine jährlichen Beitragszahlungen in Deiner Lohnsteuerbescheinigung oder in Deinem Rentenbescheid. Bist Du privat versichert, kannst Du die Beitragshöhe in der Mitteilung Ihrer Krankenversicherung entnehmen.

Sonderausgaben in der Steuererklärung

Bestimmte Wahl- und Zusatztarife werden nicht zur Basisversorgung gezählt, u.a. die Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Diese kannst Du als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen, wenn Du den Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 € noch nicht überschritten haben. Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung trägst Du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein (Zeile 23). Zusatzleistungen der privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung werden in die Zeilen 28 und 29 eingetragen.

Sonstige Versorgungsaufwände

Für sonstige Versicherungen der Vorsorge, beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, gilt: Du kannst sie nur dann als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen, wenn 1.900 € (bei Angestellten) oder 2.800 € (bei Selbstständigen) durch die Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft sind.

In der Praxis ist das jedoch nur welten der Fall, da für Arbeitnehmer bereits bei einem monatlichen Bruttolohn von rund 2.000 € der Höchstbetrag erreicht wird.

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Berufsbedingte Versicherungen

Viele private Versicherungen schützen Dich auch im Beruf. Sollte das der Fall sein, kannst Du diese Versicherungen in der Steuererklärung angeben. Die Angaben werden bei den Werbungskosten in der Anlage N (Angestellte) oder bei den Betriebskosten (Selbstständige) eingetragen. Für Selbstständige verringert sich dadurch der steuerpflichtige Teil des Gewinns. Zu den berufsbedingten Versicherungen zählen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • (Berufliche) Unfallversicherung
  • Teile der Rechtsschutzversicherung

Die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben kannst Du im Gegensatz zu den beschränkten Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass die Versicherung den beruflichen Bereich betrifft.

Als Arbeitnehmer musst Du jedoch beachten, dass das Finanzamt bei der Steuererklärung  automatisch einen Betrag von 1.000 Euro als Werbungskosten berücksichtigt. In der Praxis bedeutet das, dass Du bei den Werbungskosten erst ab 1.000 Euro Belege für Beitragszahlungen beilegen musst.

Aus diesem Grund solltest Du in etwa abschätzen, ob Deine Werbungskosten 1.000 Euro überschreiten. Ist das nicht der Fall, kannst Du Dir die Mühe sparen. Zu den Werbungskosten zählen:

  • Die Fahrt zu Arbeit (Entfernungspauschale)
  • Berufliche Fachliteratur
  • Büromaterial

Bleibst Du unter den 1.000 Euro, kannst Du Deine berufsbedingten Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen. Vorraussetzung dafür ist, dass Du den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hast.

Diese Ausgaben kannst Du von der Steuer absetzen

Unfallversicherungen, die Dich bei Unfällen während der Arbeitszzeit, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder im privaten Bereich absichern, kannst Du von der Steuer absetzen. So kannst Du 50 Prozent Deiner gesamten Beitragszahlungen als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebskosten (Selbstständige) angeben. Die restlichen 50 Prozent sind theoretisch als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar. Für den Nachweis reicht die Beitragsrechnung.

Dies gilt auch für eine private Haftpflichtversicherung. Sind die Beiträge in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufgeteilt, kannst Du 50 Prozent der Gesamtprämie als Werbungskosten (Angestellte) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige) absetzen. Jedoch brauchst Du dafür eine Bescheinigung Deiner Versicherung die aufzeigt, welcher Anteil der Gesamtkosten auf den beruflichen Anteil entfällt.

Sichert die Versicherung ausschließlich berufliche Unfälle ab, kannst Du die gesamten Kosten der Berufsunfallversicherung bei den Werbungskosten (Angestellte) oder bei den Betriebskosten (Selbstständige) angeben.

Besitzt Du eine reine Berufshaftpflichtversicherung, kannst Du diese dagegen vollständig bei den Werbungskosten angeben.

Selbst eine Rechtsschutzversicherung ist unter bestimmten Bedinungen von der Steuer absetzbar. Enthält sie einen Arbeitsrechtsschutz, kannst Du diesen Anteil als Angestellter bei den Werbungskosten angeben. Als Selbstständiger bei den Betriebskosten. Für das Finanzamt musst Du dafür eine Bescheinigung der Versicherung über die Höhe dieses Anteils vorweisen. Im Normalfall liegt er zwischen 40 und 60 Prozent der Gesamtprämie.

Zu den berufsbedingten Versicherungen können auch die Kfz-Haftpflicht-, die Kasko- und die Hausratversicherung zählen. Für diese Versicherungen gelten Sonderregelungen.

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Um die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung von der Steuer abzusetzen, musst Du als Angestellter und Selbstständiger unterschiedliche Regelungen beachten.

Für Selbstständige: Kfz-Versicherung absetzen

Als Slebstständiger kannst Du sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung stuerlich geltend machen. Trage dazu die Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben ein (Anlage EÜR, Kraftfahrzeugkosten, Zeile 60). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Du das Auto beruflich nutzt. In diesem Fall kannst Du auch die Fahrtkosten zur Arbeit sowie Dienstreisen steuerlich geltend machen.

Für Angestellte: Kfz-Versicherung absetzen

Als Angestellter kannst Du nur die Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen, nicht jedoch die Kaskoversicherung. Diese gilt als Sachversicherung und deckt damit nicht persönliche Lebensrisiken ab.

Die Kfz-Haftpflicht kannst Du dagegen als Angestellter gleich auf unterschiedliche Weisen von der Steuer absetzen. Bis zu einem Betrag von 4.500 Euro pro Jahr kannst Du Deinen Arbeitsweg als Entfernungspauschale bei den Werbungskosten abrechnen (Anlage N, Z. 31–39). Das Finanzamt veranschlagt dafür 0,30 Euro pro Kilometer. Damit ist auch der anteilige Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgegolten.

Erhöhung der Kilometerpauschale durch das Klimapaket

2020 wurde die Kilometerpauschale im Rahmen des Klimapakets ab dem 21.Kilometer angehoben. Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind es nun 0,35 Euro pro Kilometer und für 2023, 2025 und 2026 dann 0,38 Euro pro Kilometer, die du steuerlich absetzen kannst. Ab 2027 gilt dann wieder der alte Satz von 0,30 Euro pro Kilometer.

Die Entfernungspauschale beinhaltet jedoch nur den Hinweg, nicht den Rückweg – und dann auch nur den kürzesten Weg zur Arbeit. Umwege werden nur dann angerechnet, wenn Du nachweislich Zeit dadurch sparst. Weiterhin kannst Du nur die tatsächliche Anzahl der Arbeistage angeben. Urlaubs- und Krankheitstage zählen demzufolge nicht dazu. Im Normalfall erkennt das Finanzamt pauschal 230 Tage bei einer 5-Tage-Woche an.

Um die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung nachzuweisen, reicht meist eine Kopie des Vertrags und ein Beitragsnachweis der Versicherung.

Auch die Kilometer bei Dienstreisen kannst Du steuerlich geltend machen, vorrausgesetzt, Du hast von Deinem Arbeitgeber noch keine steuerfreie Kostenerstattung bekommen.

Arbeitszimmer

Die Hausratversicherung dient dem Schutz der Gegenstände im Haushalt vor Einbruch, Brand usw. Sie zählt daher zu den Sachversicherungen und ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme stellt das Arbeitszimmer dar. Nutzt Du ein Zimmer in der Wohnung zur Arbeit, kann dessen Flächenanteil prozentual auf die jährliche Beitragszahlung für die Hausratversicherung in der Steuererklärung anrechnet werden.

Beispiel:  Ist Deine Wohnung 90 m² groß und das Arbeitszimmer 10 m², kannst Du 10 Prozent der Prämie von der Steuer absetzen. Als Selbstständiger gibst Du den Betrag bei den Betriebskosten an (Anlage EÜR, Zeile 56), als Angestellter bei den Werbungskosten (Zeile 43).

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein.
  • Du musst ein zu versteuerndes Einkommen erzielt haben.

Bist Du Angestellter, musst Du ggf. noch anhand Deines Arbeitsvertrags nachweisen, dass Du einen bestimmten Teil Deiner Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten kannst.

Altersvorsorge

Steuerlich absetzbar sind jedoch nicht nur Versicherungen, die Deiner Vorsorge dienen. Auch die Altersvorsorge kannst Du geltend machen, beispielsweise die Beiträge zur Basisversorgung absetzen. Dazu zählen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Rürup-Rente

Für die staatlich geförderte Riester-Rente gibt es die Anlage AV. Die ebenfalls staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge musst Du gar nicht im Steuerformular ausweisen.

Außergewöhnliche Belastungen

Erkrankst Du oder ein jemand aus der Familie, kann das zu erheblichen finanziellen belastungen führen. Der Gesetzgeber spricht dabei von außergewöhnlichen Belastungen. Um Dir finanziell unter die Arme zu greifen, ermittelt das Finanzamt Deine zumutbare Belastungsgrenze. Liegen Deine Ausgaben darüber, kannst Du sie steuerlich geltend machen. Hast Du außergewöhnlich hohe Belastungen, gibt es zudem sogenannte Pausch-Beträge für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Behinderte oder Menschen, die einen Angehörigen pflegen.

Fazit

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Altersvorsorgeleistungen

Nicht absetzen kannst Du:

  • Krankenzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung (nur für Selbstständige absetzbar)
  • Hausratversicherung (Ausnahme: anteilig absetzbar für Arbeitszimmer)

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