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Warum Unternehmen und Vermieter den E-Check machen müssen

von Redaktion
E-Check: Was Unternehmen darüber wissen müssen

Der E-Check ist für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend, doch um was genau handelt es sich eigentlich dabei. MyBusiness Mentor erklärt Dir alles, was Du darüber wissen musst.

Beim E-Check handelt es sich um eine verpflichtende Geräteprüfung. Er umfasst dabei alle elektrischen Anlagen in einem Unternehmen, seien sie fest eingebaut (ortsfest) oder beweglich (ortsveränderlich). Das betrifft nicht nur große Maschinen, sondern auch Computer, Staubsauger, Kaffeemaschinen und Ähnliches.

Doch warum müssen Unternehmen das in Deutschland machen? Einfach nur noch mehr Bürokratie oder ein sinnvoller Schutz für Arbeitnehmer?

Im folgenden Artikel erfährst Du, warum die Elektroprüfung durchgeführt wird, für wen sie verpflichtend ist, wie sie erfolgt und welchen Nachweis es dafür gibt. So weißt Du, ob auch für Dich der E-Check Pflicht ist.

Was ist der E-Check?

Der E-Check wird auch als Elektroprüfung bezeichnet. Darunter versteht man die Begutachtung aller elektrischen Geräte, Maschinen und Betriebsmittel eines Unternehmens – oder einer Immobilie. Diese Prüfungen sind Pflicht und werden durch die DGUV Vorschrift 3 (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) geregelt.

Genauer gesagt bedeutet das für Unternehmen, dass jeder Gegenstand der in irgendeiner Form mit elektrischer Energie zu tun hat, überprüft werden muss. Somit ist jedes Unternehmen (mit mindestens einem Beschäftigten) in Deutschland dazu verpflichtet alle elektrischen Geräte nach DGUV warten zu lassen. Grund für die Überprüfung ist, die Zahl der Unfälle auf der Arbeitsstelle zu begrenzen und somit die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Kommt es doch zu einem Unfall, wird die Berufsgenossenschaft schnell schauen, wann der letzte E-Check war. Das Unternehmen muss dann ein nach der Prüfung erstelltes Prüfprotokoll vorweisen können. Kann es das nicht, so lehnt die Berufsgenossenschaft und Versicherung die Haftung für die resultierenden Schäden umgehend ab. Die anfallenden Kosten müssen dann vom Unternehmen getragen werden.

Was wird geprüft?

Laut Vorschrift der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), müssen in allen deutschen Unternehmen, alle ortsunveränderlichen und ortsveränderlichen elektrischen Geräte regelmäßig auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Darunter afllen alle stationären sowie nicht-stationären elektrischen Betriebsmittel, Geräte und Anlagen. Zu den elektrischen Anlagen werden Maschinen sowie Gebäudeinstallationen gezählt.

E-Check: Pflicht für Unternehmen

Zeitintervalle

Ein Unternehmen muss in regelmässigen Zeitintervallen alle elektrischen Geräte, Anlagen sowie Maschinen prüfen lässt. Es besteht die Pflicht, die Gerätschaften vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach einer Instandsetzung, nach jeglicher Änderung an den Gerätschaften, und in bestimmten Zeitintervallen überprüfen zu lassen. Wann eine Folgeprüfung fällig ist, ist gesetzlich nicht ganz klar festgelegt. In der DGUV wird empfohlen, die Prüfungen zwischen einem und zwei Jahren nach dem letzten E Check durchzuführen. Bei Betrieben, deren elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel einen stärkeren Verschleiß haben, sollen die Zeitintervallen jedoch kürzer sein.

Wer führt die Prüfung durch?

Damit ein Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist, sollte der E-Check von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Darunter zählen Personen die einen Abschluss als Elektrotechniker, Elektrogeselle, Elektromeister oder Elektroingenieur erworben haben und diesen auch nachweisen können.

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Wie läuft der E-Check ab?

Der E-Check hat im Wesentlichen einen genauen Ablauf. Dazu gehört beispielsweise eine Sichtprüfung. Hier wird vom Fachmann eine Begutachtung durchgeführt, ob das Gerät, die Anlage oder das Betriebsmittel intakt ist, oder ob bereits Schäden vorhanden sind. Weitere Bestandteile der Elektroprüfung sind:

  • Eine Messung des Schutzleiterwiderstands sowie eine Messung des Isolationswiderstands.
  • Eine Funktionsprüfung, die zeigt, ob die Funktionen des Betriebsmittels noch intakt sind.
  • Eine Bewertung sowie eine Dokumentation.

Sind alle elektrischen Geräte sicher, erhalten sie einen Aufkleber. Dieser bestätigt, dass die Elektroprüfung ordentlich und sachgemäß durchgeführt wurde, und das Gerät sicher ist. Im Falle eines Schadens, dient dieser, zusätzlich zum Prüfprotokoll, als Beweis.

Gibt es eine E-Check Pflicht?

In der DGUV wird zwischen dem Ort, in dem ein elektrisches Gerät verwendet wird, unterschieden. Die Pflicht zur Durchführung eines E-Checks besteht nur für Firmen, in denen elektrisch betriebene Geräte verwendet werden. In der Praxis sind das so ziemlich alle Unternehmen, da es wohl überall zumindest eine Kaffeemaschine oder einen Drucker gibt. Die Pflicht beschränkt sich nicht nur auf eine einmalige Prüfung, sondern auch den Termin für die nächste Prüfung wahrzunehmen und die Durchführung des E-Checks rechtzeitig zu beauftragen.

In Privathaushalten ist die Elektroprüfung übrigens keine Pflicht. Trotzdem macht es für Hausbesitzer Sinn, regelmäßig einen Fachbetrieb für Elektrotechnik für den E-Check zu beauftragen. Somit sichert sich der Besitzer einer privaten Immobilie für den Fall eines Schadens ab, der auf den Fehler eines elektrischen Geräts zurückzuführen ist.

E-Check: So verläuft die Prüfung

E-Check für Vermieter

Die Frage, ob der E-Check auch für Vermieter verpflichtend ist, wurde im Jahr 2008 entschieden. Es kam damlas zu einem Rechtsstreit, bei dem eine Hausversicherung nicht den Schaden ersetzen wollte, der durch ein defektes elektrisches Gerät entstanden war.

In dem Fall führte der Brand in einer Mietwohnung dazu, dass mehrere Einrichtungsgegenstände des Mieters zerstört oder unbrauchbar geworden waren. Brandursache war ein defektes elektrisches Gerät, dass in dieser Mietwohnung stand. Der Brand erstreckte sich auch auf die Nachbarwohnung. Dieser forderte Schadenersatz und klagte. Der beauftragte Anwalt des Klägers war der Ansicht, dass der Schaden hätte verhindert werden können, wenn der Vermieter sich regelmäßig um die Durchführung einer Prüfung der DGUV gekümmert hätte.

Im schlussendlichen Urteil des BGH wurde entschieden, dass dem Vermieter nicht die Pflicht auferlegt werden kann, in der Wohnung eines Mieters einen E-Check durchführen zu lassen. Eine Verpflichtung kommt erst dann zustande, wenn der Vermieter weiß, dass in der Wohnung elektrische Geräte zum Einsatz kommen, von denen eine Brandgefahr ausgeht.

Nachweis

Um im Fall der Fälle einen Nachweis des E-Checks gegenüber DGUV und der Versicherung zu haben, stellt der Prüfer ein Prüfprotokoll aus. Dieses entspricht den Vorgaben der DGUV. Neben dem Ergebnis der Prüfung, werden hier beispielsweise auch erfolgte Teilprüfungen des E-Checks aufgeführt und mit welchem Ergebnis diese jeweils abgeschlossen werden konnten. Zudem wird vermerkt, welche Mängel der Prüfer selbst beheben konnte und welche elektrischen Geräte er stilllegen musste, weil eine Reparatur nicht möglich war. Weiterhin wird der Unternehmer darüber informiert, wann der nächste Termin für die Elektroprüfung fällig ist.

Das Prüfprotokoll wird von allen Berufsgenossenschaften und Versicherungen als erforderlicher Nachweis anerkannt. Im Falle eines Schadens sind Unternehmen damit vollständig abgesichert.

E-Check: Aufkleber als Nachweis

Fazit

Die DGUV hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Arbeitsschutz in Unternehmern zu gewährleisten. Um Arbeitsunfälle infolge defekter elektrischer Geräte zu vermeiden, gehört der E-Check verpflichtend für alle Firmen dazu. Zu beachten sind:

  • Die Prüfung darf nur von einer Fachkraft durchgeführt werden.
  • Der E-Check muss in regelmässigen Zeitintervallen erfolgen.

Anderenfalls muss ein Unternehmen im Schadensfall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Als Nachweis für die Elektroprüfung gilt das Prüfprotokoll. 

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