Leitfaden zur Gründung einer GbR

Eine GbR gründen – wie geht das eigentlich? Und was ist das überhaupt, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ermöglicht es Dir, schnell und einfach Deine Geschäftsidee umzusetzen. Im folgenden Artikel erfährst Du, welche Vor- und Nachteile eine GbR hat, wie Du sie gründest und für wen sie geeignet ist. MyBusiness Mentor zeigt Dir, wie Du eine GbR richtig gründest.

Weiterhin beantworten wir Dir alle Fragen, wleche die Haftung, das Startkapital, den GbR-Vertrag, zum Firmennamen, der Buchführung oder ob Du ein Geschäftskonto brauchst. Schritt für Schritt zeigen wir Dir, wie Du eine GbR gründest und wo Du sie anmelden musst. Zudem zeigen wir Dir die Unterschiede zur OHG und GmbH. Diese Informationen brauchst Du als Existenzgründer, um erfolgreich Dein Business zu starten. Wir helfen Dir, Deinen Weg zu gehen – Dein Business Mentor.

Was ist eine GbR?

Möchtest Du Deine Geschäftsidee zusammen mit einem weiteren Gründungspartner umsetzen, steht Dir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Verfügung. Oftmals wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch als BGB Gesellschaft bezeichnet, da die Regelungen rund um die GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 705 – 740) festgelegt sind. Auch Freiberuflern steht es frei, eine GbR zu gründen.

Leitfaden zur Gründung einer GbR

Eine BgR zu gründen ist sehr einfach, schnell und mit wenig Kosten verbunden. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten, die Du bei der Existenzgründung beachten solltest. Nachfolgend erhältst Du alle wichtigen Informationen zur Gründung einer GbR.

Vor- und Nachteile

Die GbR ist eng mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG) verwandt, auch wenn für die OHG z.T. andere Regelungen gelten. 

  • Schnelle und einfache Gründung
  • Geringe Gründungskosten
  • Wenige Formalitäten
  • Kein Mindestkapital 
  • Einfache Buchführung
  • Keine eintragung ins Handelsregister
  • Verluste können mit anderen privaten Einkünften verrechnet werden
  • Du kannst eine GbR nicht allein gründen
  • Haftung mit deinem Privatvermögen
  • Nicht für Investoren interessant
  • u.U. ist eine Umwandlung in eine andere Rechtsform notwendig, z.B. bei starkem Wachstum
  • Einschränkung bei der Wahl des Unternehmensnamens

Für wen ist die GbR geeignet?

Es sind mindestens zwei Existenzgründer nötig, um eine GbR zu gründen. Sie ist vor allem dann geeignet, wenn eine schnell und einfache Gründung im Mittelpunkt steht, bei nur geringen Kosten. Hast Du geplant, dass Deine Firma schnell wächst und Du die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzen willst – ist die GbR die falsche Wahl. In diesem Fall solltest Du auf eine Kapitalgesellschaft oder die Unternehmergesellschaft setzen.

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Freiberufler

Freiberufler können sich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen. Alternativ steht für Freiberufler aber auch die Pertnergesellschaft (PartG) möglich. Diese steht ausschließlich Freiberuflern offen. 

Start Ups

Grundsätzlich ist eine GbR sehr interessant für Start Ups, da die Gründung schnell, unkompliziert und nur mit niedrigen Kosten verbunden ist. Doch für Start Ups sind Investoren elementar wichtig – und diese werden nicht in eine GbR investieren. Kommt dann ein Investor an Bord, muss die GbR beispielsweise in eine GmbH umgewandelt werden. Die Umwandlung ist zeitintensiv und recht kompliziert – also dann lieber gleich eine GmbH.

Haftung, Kosten, Name

Die GbR gehört zu den Personengesellschaften. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften unterscheiden sie sich hinsichtlich Startkapital, der persönlichen Haftung und Regelungen zur Buchhaltung.

Um eine GbR zu gründen, braucht es mindestens zwei Gründer und damit zwei Gesellschafter. Es reicht schon ein mündlicher Vertrag, jedoch ist er in schriftlicher Form zu empfehlen.

Soll zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Gesellschafter aufgenommen werden, ist ein Vertrag mit den bisherigen Gesellschaftern und dem neuen Gesellschafter vonnöten. Zudem ist die Zustimmung aller Gesellschafter der GbR vorgeschrieben.

Der Geschäftszweck der GbR dar jede erlaubte gewerbliche Tätigkeit darstellen. Umgangssprachlich wird die GbR auch als Kleingewerbe bezeichnet. Demzufolge ist eine GbR-Gründung für ein Handelsgewerbe nicht erlaubt. Dies ist der Fall, wenn die Führung des Unternehmens einen nach kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Hier sollte besser die Gründung einer OHG oder direkt einer Kapitalgesellschaft in Erwägung gezogen werden. Wird aus dem Kleingewerbe ein Handelsgewerbe, wird automatisch aus der GbR eine OHG.

Zur Geschäftsführung einer GbR sind alle Gesellschafter berechtigt. darin sind alle Tätigkeiten zusammengefasst, die der Verfolgung des Geschäftszweck dienen. Im Einzelfall kann der GbR-Vertrag auch individuelle regelungen dazu enthalten. Dies kann u.a. Regelungen in Bezug auf Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassungen, die Übertragung der Geschäftsführung oder Regelungen zu Entscheidungsbefugnissen betreffen.

Bei der Repräsentation der GbR nach außen gelten die gleichen Regelungen wie bei der Geschäftsfürhung. Auch in diesem Fall kann der Gesellschaftsvertrag abweichende regelungen beinhalten. Allen, also auch den nicht-geschäftsführenden und nicht-vertretungsbefugten Gesellschaftern steht ein Kontroll- und Informationsrecht zu. Zudem brauchen Geschäfte größerer Bedeutung die Zustimmung aller Gesellschafter der GbR.

Eine GbR wird nicht in das Handelregister eingetragen. Aus diesem Grund kann sie auch keinen offiziellen Firmennamen tragen. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine Geschäftsbezeichung verwendet werden. Im Geschäfsverkehr müssen in diesem Fall jedoch alle Vor- und Zunamen der Gesellschafter angegeben werden. Weiterhin ist der Rechtsformzusatz (GbR) ebenfalls verpflichtend, z.B. für „Hoffmann & Krüger GbR, Reinigungsdienst“.

Bei der Gründung einer gbR ist kein Mindestkapital vonnöten, im Gegensatz zur GmbH. In der Praxis brauchst Du jedoch eine gewisse Kapitalausstattung. Hier bietet sich der Gesellschaftsvertrag an, wie viel Kapital jeder Gesellschafter in die GbR einbringt.

Bei der GbR haften entweder alle Gesellschafter zu gleichen Teilen für evtl. anfallende Verbindlichkeiten oder im Gesellschaftsvertrag ist die anteilige Haftung der Gesellschafter geregelt. Eine Beschränkung der GbR-Haftung kann gegenüber einem Vertragspartner schriftlich festgelegt werden, allerdings nicht als Teil der AGB.

Eine GbR anzumelden ist sehr einfach. Zuerst führt Dich der Weg zum Gewerbeamt. Anschließend meldest Du die GbR beim Finanzamt an.

Eine GbR aufzulösen kann aus verschiedenen Gründen geschehen:

  • Der angestrebte Zweck der Gesellschaft wurde nicht erreicht oder ist nicht erreichbar
  • Kündigung
  • Tod eines Gellschafters

Es ist wichtig, entsprechende Regelungen, z.B. zum Tod eines Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag, festzulegen. Für einen Fortbestand der GbR müssen mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sein.

Wichtig! Die Haftung der GbR besteht für einen ausscheidenden Gesellschafter für weitere 5 Jahre nach seinem Ausscheiden.

unser Linktipp

Was ist eigentlich eine GmbH? Und welche Vorteile hat sie? Hier erfährst Du alle wichtigen Fakten zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

GbR Vertrag, das solltest Du wissen

Für die Gründung einer GbR reicht ein formfreier Gesellschaftsvertrag. Zwar ist dieser auch in mündlicher Form wirksam, aber aus rechtlicher Sicht ist eine schriftliche Form anzuraten. Im Gesellschaftsvertrag sollte enthalten sein:

  • Gesellschaftszweck
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Kapitaleinbringung
  • Interne Haftungsverteilung
  • Vergütung und Entnahmerecht bzw. Gewinn- und Verlustverteilung
  • Informations- und Kontrollrecht
  • Wettbewerbsverbot
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Regelungen beim Ausscheiden/Tod eines Gesellschafters sowie Abfindung

Anleitung: GbR anmelden

Im Vergleich zur GmbH ist die Gründung einer GbR recht schnell erledigt. Dennoch musst Du einige Schritte unbedingt beachten.  In der folgenden Anleitung zeigen wir Dir, wie Du Schritt für Schritt vorgehen musst.

Für eine GbR reicht ein mündlicher Gesellschaftsvertrag aus, jedoch ist ein schriftlicher GbR-Vertrag zu empfehlen.

jeder Gesellschafter muss bei der Anmeldung der GbR eine Gewerbeanmeldung vornehmen.

Ein Geschäftskonto ist nicht verpflichtend, jedoch auf jeden Fall empfehlenswert.

Nachdem Du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hast, erhältst Du u.a. eine Steuernummer.

Angebote und Rechnungen schreibst Du am besten über eine Buchhaltungssoftware. Für den Jahresabschluss ist ein Steuerberater zu empfehlen.

Für alle Gewerbetreibenden ist die Anmeldung bei IHK oder HWK (Handwerker) Pflicht.

Möchtest Du für die GbR Mitarbeiter einstellen, benötigst Du eine Betriebsnummer, die Du bei der Agentur für Arbeit erhältst.

Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sollte unmittelbar nach Gründung der GbR erfolgen.

Je nach Tätigkeit der GbR ist der Gang zum Bauamt oder Ordnungsamt vorgeschrieben.

GbR Geschäftskonto

Für eine GbR besteht keine Pflicht für ein Geschäftskonto. Du kannst also durchaus Dein privates Konto verwenden. Im Vergleich zur GmbH musst Du z.B. keine Stammeinlagen hinterlegen, die ein Geschäftskonto verpflichtend machen. In der Praxis schließen jedoch viele Banken die geschäftliche Nutzung von privaten Girokonten aus. Allein aus praktischen Gründen ist es jedoch zu empfehlen, privateen und geschäftlichen Zahlungsverkehr voneinander zu trennen.

Für welches Geschäftskonto Du Dich entscheidest hängt von verschiedenen Faktoren und Deinem Unternehmen ab. Hier gilt es sich im Einzelfall Rat bei verschiedenen Banken zu suchen.

Buchführung & Steuern

Was Rechnungslegung und Buchführung angeht, ist die GbR recht einfach gestrickt. Deine Unterlagen müssen eindeutig nachweisen, welche Umsätze und welche Gewinne die GbR erzielt. Dafür reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Erst ab einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einem Gewinn von über 60.000 Euro gibt es eine Bilanzierungspflicht (§ 141 AO).

Ab Beginn der Existenzgründung musst Du ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen, wobei diese verschiedene Pflichtangaben enthalten muss. Jede gute Buchhaltungssoftware nimmt Dir an dieser Stelle viel Arbeit ab und ist gut investiertes Geld.

Folgende Steuern sind für eine GbR relevant:

  • Ist die GbR gewerblich, fällt dementsprechend eine Gewerbesteuer an. Bei der Ermittlung werden der Gewinn der GbR und der entsprechende Hebesatz der Gemeinde herangezogen. Die Gewerbesteuererklärung gesteht Dir aber einen umfangreichen Freibetrag zu.
  • Die Besteuerung des Gewinns wird auf alle Gesellschafter verteilt. Handelt es sich um natürliche Personen, ist dies die Einkommensteuer.  
  • Das Finanzamt erhält die Umsatzsteuer auf die erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen. Liegen die Umsätze unter 22.000 Euro, kann die GbR den Status eines Kleinunternehmers für sich beanspruchen. In diesem Fall bezahlt die GbR keine Umsatzsteuer, darf aber auch keine Vorsteuer steuerlich geltend machen.

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