Ein Minijob ist für viele Menschen eine willkommene Gelegenheit um ganz einfach Geld zu verdienen. Bei MyBusiness Mentor erhältst Du alle wichtigen Informationen darüber!
Ob Alleinerziehende, Rentner oder Studierende, ein Minijob ist ein netter Zuverdienst. Doch welche Rechte und Pflichten hast Du als Minijobber? Kellnern in der Gastronomie, Pizzaausfahren mit dem Roller oder andere Tätigkeiten sind typisch für einen Minijob. Doch welche Verträge und Klauseln musst Du beachten? Als geringfügig Beschäftigter hast Du die gleichen Rechte wie ein „normaler“ Arbeitnehmer. Erfahre mehr darüber, welche Anrechte Du hast.
Was ist ein Minijob?
Einen Minijob zu haben heißt, eine gerinfügige Beschäftigung zu haben. Für Dich heißt das, dass es eine Zeit- und Verdienstgrenze gibt. Die Beschäftigung kann sowohl im Privathaushalt als auch im gewerblichen Bereich sein. Es werden zwei Arten von Minijobs unterschieden:
- Kurzfristige Minijobs, die von Beginn an auf gewisse Zeitgrenzen festgelegt sind
- 450-Euro-Minijobs, die auf eine gewisse Verdienstgrenze (450 Euro) begrenzt werden
Egal, welchen Job Du hast, Du hast auf jeden Fall die gleichen Arbeitsrechte wie ein Vollzeitmitarbeiter. So stehen Dir genauso viele Urlaubstage zur Verfügung und Du hast ein Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Weiterhin hast Du bei einem Wege- oder Arbeitsunfall das Recht auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Und schlußendlich hast Du Anrecht auf den Mindestlohn, der ab Januar 2022 bei 9,82 Euro liegt.
Linktipp: Weitere Informationen zu Minijobs findest Du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Der Minijob in der Realität
In der Realität sind die Bedingungen für einen Minijob alles andere als ideal. Unbezahlte Stunden im CallCenter oder nicht bezahltes Urlaubsgeld – viele Minijobber unterliegen Arbeitsbedingungen, die an Ausbeutung grenzen.
Minijobs stehen am unteren Ende der Nahrungsgrenze. Es gibt viele Jobs, viele Interessenten und die Bindung zum Arbeitgeber ist vielfach geringer als im Vergleich zu festangestellten Mitarbeitern. Zudem trauen sich viele Minijobber nicht, ihre Rechte einzufordern. Es besteht weder das Wissen, noch die Energie oder das Geld um über eine Sache zu streiten. Sollte es zu einem Streit kommen, muss der Kläger für die Anwaltskosten aufkommen, selbst dann, wenn er den Streitfall gewinnt. Oftmals übersteigen die Anwaltskosten die Streitsumme – also geht man dem Streit aus dem Weg.
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Urlaubs- und Krankengeld
Als Minijobber hast Du Anspruch auf Urlaubs- und Krankengeld und auch darauf, dass Deine Überstunden bezahlt werden. Wenn Du keinen Urlaub nimmst, dann musst Du vom Arbeitgeber Geld bekommen. Das gilt ebenso, wenn Du krank bist. Du hast Anspruch auf Lohn, und zwar auch für die Tage an denen Du krank warst, ohne die Arbeitsleistung nachholen zu müssen.
Dein Urlaub wird wie folgt berechnet: Multipliziere 24 (Mindesturlaubsanspruch für ein Jahr in Werktagen) mit Deinen individuellen Arbeitstagen pro Woche. Das Ergebis teilst Du durch sechs (so viele Arbeitstage sind üblich, also Montag bis Samstag). Beispiel: Dein Minijob umfasst drei Arbeitstage pro Woche, hast Du Anspruch auf 12 Urlaubstage (2*24:6).
Wehre Dich gegen Ausbeutung
Viele Minijobber lassen sich unrechtmässige Abzüge gefallen. Gerade in der Gastronomie werden vom Arbeitgeber oft Pauschalen wie z.B. „Bruchglas“ oder ähnliches eingefordert.
Wenn Dir beispielsweise zwei Euro pro Stunde abgezogen werden, macht das an einem acht-Stunden-Tag schon 16 Euro aus. Auf den Monat hochgerechnet sind es dann schon 100 Euro. Um es ganz deutlich zu sagen: Das ist gesetzlich nicht erlaubt. Solltest Du dagegen klagen, wirst Du den Fall gewinnen. Aber wie bereits weiter oben erwähnt, musst Du die Anwaltskosten tragen und diese fressen den finanziellen „Gewinn“ wieder auf. Bevor Du das finanzielle Wagnis eingehst, kündige lieber den Minijob.
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