Christoph Schürmann

Du möchtest ein Unternehmen gründen und suchst nach der richtigen Rechtsform? MyBusiness Mentor zeigt Dir alle wichtigen Rechtsformen in Deutschland.

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Eine wichtige Frage, die VOR der Unternehmensgründung zu beantworten ist: Welche Rechtsform soll es sein? Abhängig vom Ziel Deiner Unternehmung, der anvisierten Größe oder auch Du den Schritt allein oder mit Partnern wagst, stehen Dir verschiedene Möglichkeiten offen.

Im folgenden Artikel stellen wir Dir alle wichtigen Unternehmensformen in Deutschland mit all ihren Vor- und Nachteilen vor. Zudem weißt Du, welche wichtigen Fragen Du beantworten musst.

Redakteur
Christoph Schürmann
Experte für Wirtschaft und Handel

Du weißt...

  • welche Fragen für Deine Entscheidung wichtig sind.
  • welche Rechtsformen es gibt.
  • wie die Vor- und Nachteile sind.

Über mich

Nach dem Studium für Neuere Geschichte, Politikwissenschaft, Publizistik arbeitete ich 5 Jahre beim Handelsblatt. Für MyBusiness Mentor bin ich leitender Redakteur für Wirtschaft und Handel. Durch meine zahlreichen Erfahrungen und Einblicke weiß ich, welche große Rolle die richtige Rechtsform für Unternehmer spielt und worauf es bei Deiner Entscheidung ankommt. Am Ende hast Du einen guten Überblick, was für Dich in Frage kommt.

Welche Rechtsform ist die richtige?

Eine der wichtigsten Fragen der Unternehmensgründung lautet: Welche Rechtsform ist die richtige für mich? Diese bestimmt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie beispielweise die Eigentumsverhältnisse und Haftung.

Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Rechtsformen unterschieden:

  • Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG und Ltd.)
  • Personengesellschaft ( GbR, OHG und KG)
  • Einzelunternehmen (Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende)

In Deutschland ist nach wie vor die GmbH die beliebteste Rechtsform für Unternehmensgründer.

Wichtige Fragen für Dich

Da Du bei der Rechtsform für Dein Unternehmen eine große Auswahl hast, gilt es zunächst wichtige Fragen zu beantworten, um die richtige für Dich auszuwählen.

  • Bist Du alleiniger Existenzgründer oder gibt es mehrere Gesellschafter?
  • Möchtest Du Gewinn erzielen?
  • Bist Du bereit, mit privatem Vermögen zu haften?
  • Bist Du in der Lage Stammkapital einzuzahlen?
  • Möchtest Du Dich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen?
  • Möchtest Du selbstbestimmt arbeiten oder dürfen weitere Gesellschafter den Kurs mitbestimmen?
  • Wie viel Zeit und Geld steht Dir für die Unternehmensgründung zur Verfügung?
  • Welche Vorstellungen hast Du bzgl. der Auswahl des Unternehmensnamens?

Im Folgenden stelle ich Dir die Vor- und Nachteile der gängigsten Rechtsformen für eine Unternehmensgründung vor. Beachte jedoch, dass teilweise auch Mischformen möglich sind.

Gefällt Dir, was Du liest? Dann Schau Dich auf unserer Seite um und Du wirst weitere spannende Themen finden.

Kapitalgesellschaften

Möchtest Du ein Unternehmen gründen, hast Du unter den Kapitalgesellschaften folgende Rechtsformen zur Auswahl:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • Unternehmensgesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Private Limited Company by Shares (Ltd.)

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet, hinterlegen alle Gesellschafter vor der Gründung ein Stammkapital. Wird in Deutschland ein Unternehmen gegründet, ist die GmbH nach wie vor die beliebteste Rechtsform.

Vorteile einer GmbH

  • Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • 1-Personen-GmbH möglich (Gesellschafter kann gleichzeitig Geschäftsführer sein).
  • Vorteile bei Vererbung und Verkauf
  • Du kannst eigene Geschäfte abschließen, wie beispielsweise den Anteilserwerb an anderen Unternehmen.

Nachteile einer GmbH

  • Das Stammkapital von 25.000 Euro bzw. 12.500 Euro muss vor der Unternehmensgründung hinterlegt werden.
  • Der Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet werden.
  • Eine GmbH ist voll bilanzierungspflichtig mit Buchhaltung und Jahresabschluss.
  • Der Eintrag in das Handelsregister ist Pflicht.
  • Im Falle der Auflösung der Gesellschaft, ist das nicht ohne weiteres möglich.

In unserem ausführlichen Artikel erfährst Du, wie man eine GmbH gründet.

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) handelt es sich um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Sie wird daher ebenfalls zu den Personengesellschaften gezählt. In der Regel ist der Komplementär im Gegensatz zur normalen KG keine natürliche Person, sondern eine GmbH.

Vorteile einer GmbH & Co. KG

  • Es handelt sich dabei um eine externe Dritt-Organschaft der Personengesellschaften.
  • Die Position des persönlich haftenden Gesellschafters wird durch die GmbH erfüllt. Die Gesellschafter der GmbH haften haften lediglich über die Stammeinlagen bei der Komplementär-GmbH bzw. ihrer Kommanditeinlagen bei der KG.

Nachteile einer GmbH & Co. KG

  • Hoher Buchführungsaufwand, da für KG und GmbH jeweils die Bücher geführt werden müssen.
  • Viele Banken sehen diese Rechtsform kritisch, da aus ihrer Sicht nur wenige Sicherheiten existieren. Aus diesem Grund besteht nur eine eingeschränkte Kreditwürdigkeit.

3. Unternehmensgesellschaft (UG)

Die Unternehmensgesellschaft (UG) wird oft auch als Mini-GmbH bezeichnet. In vielen Fällen beginnen Unternehmensgründer, die eine GmbH bevorzugen, zunächst mit einer UG, da sie bei dieser Rechtsform noch nicht die Kapitaleinlage von 25.000 Euro leisten müssen.

Vorteile einer UG

  • Für die Gründung der UG reicht ein Stammkapital von 1 Euro aus.
  • 1-Personen-UG ist möglich (Gesellschafter kann gleichzeitig Geschäftsführer sein).
  • Bist Du in der Lage, 25.000 Euro aufzubringen, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
  • Die Gesellschafter haften, wenn es nicht anders festgehalten ist, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Nachteile einer UG

  • Solltest Du Gewinne erwirtschaften, dürfen diese nicht sofort ausgeschüttet werden. Es müssen mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Eigenkapitalrücklage in der Firma verbleiben.
  • Der Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet werden. Jede Änderung ist dabei kostenpflichtig.
  • Aus Sicht der Banken wenig kreditwürdig, da die Mini-GmbH nicht als „vollständige“ GmbH angesehen wird.

4. Aktiengesellschaft (AG)

Vor allem wenn Du Großes vorhast, ist die Aktiengesellschaft (AG) mit einem Gründungsgrundkapital von 50.000 Euro richrtig. Aufgrund der großen Summe kommt diese Rechtsform nur selten in Frage.

Vorteile einer AG

  • Eine Beteiligung, in Form von Splittings des Grundkapitals, ist schon mit kleinen Beiträgen möglich.
  • Das finanzielle Risiko ist begrenzt.
  • Die AG bietet gute Möglichkeiten, um das Eigenkapital zu erhöhen (Börsengang möglich).
  • Die Haftung erfolgt nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Nachteile einer AG

  • Eine GmbH zu planen, zu finanzieren, gründen und organisieren ist aufwendig.
  • Große Summe von 50.000 Euro Startkapital.
  • Es sind mindestens drei Gründer vonnöten.
  • Dein unternehmerischer Gestaltungsraum ist sehr eingeschränkt, wobei zusätzlich ein hoher Rechtsanteil zu beachten ist.

5. Private Limited Company by Shares (Ltd.)

Die Private Limited Company by Shares (Ltd.) ist vor allem in Großbritannien sehr beliebt. Weltweit zählt die Ltd. zur verbreitetsten Form einer Kapitalgesellschaft. Um in Deutschland eine Ltd. zu gründen, musst Du ein Gewerbe anmelden und im Handelsregister eine Zweitniederlassung eintragen.

Vorteile einer Ltd.

  • Es besteht eine eingeschränkte Haftung für Geschäftsführer und Gesellschafter.
  • Du kannst eine Ltd. innerhalb weniger Tage gründen.
  • Das Vorgeschriebenes Mindeststammkapital beträgt, egal in welcher Währung, nur einen Anteil.

Nachteile einer Ltd.

  • Auf Dich kommen Verwaltungskosten durch registered office in England zu.
  • Die Rechtsberatung ist aufgrund der Anwendung von englischem Recht sehr hoch.
  • Anwendung von deutschem und englischem Recht: Für eine in Deutschland ansässige Ltd. gilt generell deutsches Recht im Außenverhältnis, im Innenverhältnis gilt englisches Recht.

Personengesellschaften

Um ein Unternehmen zu gründen, kannst Du Dich auch für Personengesellschaften entscheiden. Folgende Rechtsformen stehen Dir offen:

  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird gern von Gewerbetreibenden und Freiberuflern bevvorzugt. Für GbR müssen sich zwei oder mehrere Partner zusammenschließen.

Vorteile einer GbR

  • Die GbR lässt sich sehr einfach gründen, da es keine besonderen Formalitäten gibt und die Gründungskosten gering sind.
  • Für die Gründung reicht eine münliche Vereinbarung, auch wenn ein schriftlicher Vertrag empfohlen wird.
  • Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital.
  • Bei Banken ist die GbR hoch angesehen, da die Gesellschafter im Notfall privat haften.

Nachteile einer GbR

  • Eine GbR eignet sich nicht für Unternehmen, die ausschließlich im Handelsgewerbe tätig sind.
  • Alle Gesellschafter haften persönlich und uneingeschränkt.
  • Es wird Gesellschafts- und Privatvermögen eingesetzt. Abweichende Regelungen sind schriftlich festzuhalten.
  • Ein Eintrag in das Handelsregister ist nicht möglich.
  • Eine GbR ist lediglich für Kleingewerbe mit einem jährlichen Umsatz von unter 250.000 Euro möglich.

2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG oder auch oHG) wird vor allem im Handelsgewerbe bevorzugt.

Vorteile einer OHG

  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Eine OHG hat bei Baken ein höheres Ansehen als Einzelunternehmungen.

Nachteile einer OHG

  • Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen.
  • Der Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht.
  • Ein Gesellschaftsvertrag muss nicht schriftlich festgehalten werden.
  • Gesellschafter dürfen nicht gleichzeitig in ähnlichen Firmen engagiert sein.
  • Steigst Du aus der OHG aus, besteht für 5 weitere Jahre eine Haftung für bis dahin entstandene Verbindlichkeiten.

3. Kommanditgesellschaft (KG)

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) handelt es sich um eine Sonderform der OHG. Um ein Unternehmen als KG zu gründen, werden zwei Arten von Gesellschaftern benötigt: Kommanditist und Komplementär.

Vorteile einer KG

  • Die Kommanditisten haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern mit der jeweils eingezahlten Kapitaleinlage.
  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Das Eigenkapital kann durch Aufnahme weiterer Kommanditisten erhöht werden.

Nachteil einer KG

  • Der Komplementär haftet uneingeschränkt (auch mit seinem Privatvermögen).

Einzelunternehmen

Der Name deutet es schon an: Ein Einzelunternehmen wird stets von einer einzelnen Person gegründet. Dabei handelt es sich meistens um einen Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Freiberufler oder Kleingewerbetreibender.

Vorteile eines Einzelunternehmens

  • Die Unternehmensgründung ist sehr einfach und kostengünstig.
  • Für die Gründung ist weder Stammkapital noch ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. 
  • Gewinne gehen komplett an den Unternehmer.
  • Entscheidungen können allein von Dir getroffen werden, ohne Abstimmung mit anderen Gesellschaftern.
  • Es gibt keine Publizitätspflichten wie beispielsweise die Offenlegung der Jahresabschlüsse.
  • Mögliche Verluste aus einem Gewerbebetrieb können mit Einkünften aus anderen Tätigkeiten verrechnet werden und wirken sich steuermindernd aus.
  • Bei Banken besitzt das Einzelunternehmen hohes Ansehen, da der Unternehmer persönlich haftet.

Nachteile eines Einzelunternehmens

  • Als Einzelunternehmer haftest Du komplett mit Deinem Privatvermögen.
  • Alle Entscheidungen müssen von Dir allein getroffen werden, ohne den Rat/Hilfe von Mitgesellschaftern. 
  • Eine Erweiterung des Eigenkapitals muss aus eigener Kraft gestemmt werden.
  • Es besteht keine Möglichkeit, weitere Gesellschafter aufzunehmen. In einem solchen Fall muss die Rechtsform geändert werden.
  • Der Firmenname ist nicht frei wählbar, da stets der Name des Inhabers darin vorkommen muss.
  • Bei eingetragenen Kaufleuten besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.

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